Hygienemaßnahmen und Verhaltensregeln
Alle Präventationskurse pausieren bis vorerst Ende März 2021
Sobald die Kurse wieder starten, werden unsere Hygiene- und Verhaltensregeln auf den neuesten Stand gebracht.
Nicht mehr als 20 Personen
Ansammlungen von mehr als 20 Personen sind untersagt.
Maskenpflicht
Trage eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und während des freien Bewegens in den Räumlichkeiten.
Desinfiziere deine Hände
Desinfiziere vor Betreten des Raumes deine Hände – entsprechendes Desinfektionsmittel wird bereit gestellt.
Vermeide Körperkontakt
Körperkontakt, besonders Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.
Sicherheitsabstand
Halte außerhalb der Trainingsfläche einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern.
Toiletten, Umkleide und Sportkleidung
Der Aufenthalt in Toiletten und Umkleideraum ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt im Umkleideraum ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. Wenn möglich, komme bereits in Sportkleidung.
Eigene Matte
Bringe nach Möglichkeit bitte deine eigene Matte mit. Bei Bedarf und Vorhandensein auch gerne weiteres Zubehör, wie Kissen, Decke, Klötze oder Ähnliches.
Anmeldung erforderlich
Komme bitte nur mit Vor-Anmeldung (Teilnehmer melden sich ohnehin online an, die persönlichen Daten sind daher in den Vertragsunterlagen dokumentiert)
Bringe eigene Getränke mit
Getränke können derzeit nicht bereit gestellt werden. Bitte bringe dein eigenes Getränk mit.
Datenerfassung
Bei Eintreffen muss von jedem Teilnehmer*in Vor-und Nachname, Telefonnummer oder Adresse erfasst werden.
Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt erhoben und werden vier Wochen nach Erhebung vernichtet.
Keine Teilnahme bei unvollständigen Angaben
Eine Teilnahme muss untersagt werden, wenn die zu erhebenden Daten unvollständig oder unzutreffend sind.
Nicht unangemeldet
Komme nicht unangemeldet zum Kurs, zur Probe- oder Einzelstunde.
Nicht mehr als 20 Personen
LINKS:
→ Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport ab 14. September 2020
→ Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport ab 1. Juli 2020
→ Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
→ Aktuelle Coronaverordnung „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus“