Kankenkassenzuschuss bei Stina für Yoga und Pilates
Unsere PMR-, Pilates – und Hatha Yoga Kurse wurden von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und sind gelistet.
Somit werden die Kurse von den Krankenkassen als Präventionsmaßnahme nach § 20 SGBV anerkannt.
Die Krankenkassen erstatten 2 Kurse pro Jahr mit einer Übernahme der Kosten von bis zu 80 % der Kursgebühr.
Wieviel deine Krankenkasse erstattet, kläre bitte mit deiner Krankenkasse im Vorfeld ab.
Bitte beachte, dass für die Bezuschussung der Kurse einige Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen:
Bezuschussungsfähig sind ausschließlich Kursblöcke, die 10 oder 12 Termine aufweisen. Kursblöcke, die weniger als 8 oder mehr als 12 Termine aufweisen sind nicht als Präventionsmaßnahme anerkannt und somit nicht bezuschussungsfähig. Eine regelmäßige Teilnahme ist Voraussetzung: Unsere Präventions-Kurse haben i.d.R. 10 oder 12 Einheiten und du musst an mindestens 80%, d. h. an 8 von 10 bzw. 10 von 12 Terminen teilgenommen haben.
Wie funktioniert’s?
Du hast die genannten Rahmenbedingungen erfüllt?
Gerne stelle ich dir am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung (TNB) aus.
Diese reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Deine Kasse überprüft die Daten und erstattet dir im Nachhinein einen entsprechenden Betrag.
Eine grundsätzliche Garantie für die Bezuschussung / Erstattung eines Kurses kann Stina Gesundheitstraining nicht geben. Dies ist im Vorfeld mit der jeweiligen Krankenkasse selbstständig abzuklären.
Teilnahmebescheinigungen können nach Ende des Kurses persönlich bei mir oder per Mail an info@stina-gesundheitstraining.de angefragt werden.
Eine Teilnahmebescheinigung für deine Krankenkasse stelle ich dir nach Ende des Kurses gegen eine Gebühr von 5,00 € gerne aus.
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